Von Seiten der Bundesregierung kommen Gedankenspiele, strenge Vorgaben bezüglich des Einbaus von Heizungsanlagen zu machen. So haben Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Geywitz (SPD) angekündigt, den Einbau von Heizungsanlagen auf Basis der Verbrennung fossiler Energieträger – also vor allem Gas- und Ölheizungen – ab dem Jahr 2024 nicht mehr zu gestatten, wie es in einem Referentenentwurf des Wirtschafts- und Bauministeriums heißt.
Ziel ist es, durch eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Wärmewende im Gebäudebereich zu beschleunigen, da dort derzeit mehr 30 Prozent des landesweiten Energieverbrauchs herrühren und dieser Bereich damit einen großen Einfluss auf die Erreichung der Klimaziele hat. Aktuell werden dabei bundesweit mehr als 80 Prozent des Wärmebedarfs auf Basis der Nutzung fossiler Energieträger erzeugt. Zwei Drittel der Heizungsanlagen verbrennen Gas, gefolgt von knapp 25 Prozent Ölheizungen. Damit wäre der größte Teil der Haushalte von einem entsprechenden Verbot betroffen. Zwar gibt es nach den aktuellen Plänen keine Austauschpflicht für bestehende Anlagen und auch Reparaturen sind zulässig. Kommen die Anlagen jedoch an ihr Lebensende, was zumeist nach dreißig Jahren angesetzt ist, so wäre ein Wechsel der Heizungsanlage erforderlich. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass ab 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein soll und alle Heizungen vollständig auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden müssen.
Soweit die Pläne, die jedoch schon innerhalb der Koalition umstritten sind. Die FDP hat bereits Widerstand angekündigt. Auch der Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, sagt, dass dafür die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichen. Auch ReinhardLoch von der Verbraucherzentrale NRW führt aus, dass weder die Materialien für eine entsprechende Wende vorhanden seien, noch die Handwerkerkapazitäten für den Um- und Einbau bereit stünden. Und schließlich sind auch Finanzierungs- und Fördermaßnahmen noch völlig unklar, da diese Maßnahmen für die Eigentümer mit hohen Kosten verbunden sind, die vermutlich viele, besonders ältere Haushalte, schlicht nicht leisten können.
Es wird also noch viel Wasser die Spree herabfließen, bis sich das politische Berlin auf eine entsprechende gesetzliche Vorgabe geeinigt haben wird. Aber es darf nicht verkannt werden, in welche Richtung sich die Diskussion bewegt und auch wenn nicht alles 1:1 umgesetzt wird, so ist der größere Trend doch unverkennbar und Hauseigentümer sollten sich bereits, soweit möglich, auf diese Themen vorbereiten.